Herzlich Willkommen in meiner Kanzlei

ich betreibe eine mittelständische Steuerberatungskanzlei in Apen – Augustfehn. Besonderes Augenmerk lege ich hierbei auf die persönliche und vertrauensvolle Beratung des Mandanten. Bei Bedarf begleite ich die strategischen Entscheidungen meiner Mandanten aktiv und kompetent.

Mit meinem zuverlässigen Team betreue und berate ich hauptsächlich kleine und mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen. Sowohl aus der Region als auch überregional, vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.

Daneben engagiere ich mich für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Für ein unverbindliches Erstgespräch nutzen Sie einfach den Service unter der Rubrik Kontakt.

Hier geht es zum Mandantenportal: Mandantenportal

und hier zum Dokumentencenter-Portal: Dokumentencenter

Gerne unterstützen wir Sie bei der Handhabung unserer Mandantenportale auch per Fernwartung mittels AnyDesk,
für die Windows-Version klicken Sie bitte hier: AnyDesk Mandantensupport
und für MacOS: AnyDesk Mandantensupport MacOS
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Telefontermin.

Ihr Steuerberater

Alexander Schölzchen

Sehr geehrte Mandanten und Besucher,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über unser Leistungsangebot in der „Corona-Krise“ informieren. Wir nehmen die Empfehlungen der Regierung ernst und versuchen sowohl Sie als auch uns bestmöglich zu schützen.

Gerne sind wir auch jetzt für Sie da, bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir versuchen den persönlichen Kontakt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Unser Büro ist weiterhin für Sie geöffnet und Sie können dort weiterhin wie gewohnt Unterlagen abgeben oder abholen, eine persönliche Beratung kann aus aktuellem Anlass lediglich per Telefon, Email, WhatsApp oder Videokonferenz erfolgen. Wenn es möglich ist bitten wir Sie uns die Unterlagen zukünftig ausschließlich Digital (am besten als PDF) zur Verfügung zu stellen. Hierfür haben wir ein entsprechendes Mandantenportal eingerichtet, die Zugangsdaten können sie gerne bei uns anfordern.
Zusätzlich haben wir in Zusammenarbeit mit unserem Systemhaus für die Steuererklärungssoftware eine Handy-App für Sie bereit gestellt womit Sie Ihre Unterlagen für die Steuererklärung schnell und einfach an uns übermitteln können.

Bitte bleiben Sie gesund

Grundsteuerreform 2022

Die Grundstückswerte wurden bisher mit Hilfe der Einheitswerte berechnet. Diese sind jedoch völlig veraltet und führten dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen – ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Damit hat
der Einheitswert für die Berechnung der Grundsteuer ausgedient. Stattdessen wird jetzt mit einem neuen Grundsteuerwert gerechnet. Ebenfalls geändert wurden die Steuermesszahlen. Es wird erwartet, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch noch angepasst werden.

Das Ziel der Grundsteuerreform ist:
Grundstücke gleicher Lage und gleicher Größe sollen auch die gleiche Grundsteuer zahlen. Damit dies erreicht werden kann, werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Erster Stichtag für die Neubewertung ist der 1.1.2022.

Gerne übersenden wir Ihnen hierzu detailliertere Informationen in Form eines ausführlichen Merkblattes, leider ist eine freie Veröffentlichung im Internet aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Jedoch können Sie über die nachfolgenden Links, sowohl die Verlautbarungen des Landes Niedersachsen, als auch Informationen unserer Softwarelieferanten einsehen. Eine Erste Version der Software für die Grundsteuererklärungen ist verfügbar. Gerne können bereits jetzt erste Daten bei uns eingereicht werden, da das Land Niedersachsen jedoch nicht am Bundesmodell teilnimmt, sondern eine eigene Lösung erarbeitet hat, muss die Software hieran noch angepasst werden. Auch wird die Finanzverwaltung, voraussichtlich im Mai 2022, ein Schreiben an alle Grundstückseigentümer (Stichtag 1.1.2022) versenden aus dem wichtige Grundsatzdaten hervorgehen. Bitte reichen Sie uns dieses unbedingt mit ein!

Sollten Sie beabsichtigen ein Grundstück zu verkaufen, beachten Sie bitte, dass Sie dennoch zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, da hierfür die Verhältnisse am 1.1.2022 maßgebend sind.

Da aktuell nicht abzusehen ist welcher Aufwand effektiv für die Erstellung einer Erklärung (jedes Grundstück muss einzeln bewertet und erklärt werden) notwendig ist, kann zum aktuellen Zeitpunkt kein Anhaltspunkt zu den bei uns entstehenden Kosten gegeben werden. Es gibt jedoch bereits Online-Anbieter die die Erstellung (ohne Beratung) für 34,90 EUR anbieten. Solch ein Angebot setzt jedoch die vollständig selbständige Erfassung sämtlicher Daten voraus.

Auch wir benötigen natürlich Ihre Mithilfe, werden jedoch auch, soweit uns möglich, versuchen fehlende Daten, wie etwa Bodenrichtwerte u.ä., zu beschaffen, andere Daten wie Wohnflächen oder Flurstücknummern benötigen wir jedoch von Ihnen. Je vollständiger wir Ihre Daten erhalten, umso einfacher und schneller geht auch für uns die Bearbeitung. Gerne unterbreiten wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Angebot. Hierfür würden Wir Sie bitten eines der beiden beigefügten Dokumente, möglichst vollständig, auszufüllen und uns zu übermitteln. Wenn Sie uns entsprechend beauftragen möchten, so füllen Sie bitte den Auftrag und die Vollmacht mittels der u.g. Checkliste für die Grundsteuer 2022 Niedersachsen aus und übersenden Sie uns diese mit Ihren Unterlagen. Mittels dieser Checkliste können Sie auch eine (vereinfachte) Wohnflächenberechnung durchführen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei dieser, wie auch anderen, steuerlichen Fragestellung gerne zur Seite.