Steuerberatung
Bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen berate ich Sie umfassend und qualifiziert.
Dabei unterstütze ich Sie bei der Wahl der steuerlich für Sie günstigsten Rechtsform ebenso wie bei allen wichtigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Problemen. Gerne gebe ich auch Hinweise auf Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder, der EU sowie der Landkreise. Auch bei Unternehmensverkäufen, -verschmelzungen, vorweggenommenen Erbfolgen sowie bei Unternehmens-Nachfolgeregelungen bin ich Ihr kompetenter Partner.
Steuererklärungen
- Gerne erstelle ich für Sie, unter anderem, die nachfolgend genannten Steuererklärungen und Steueranmeldungen:
- Lohn-, Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteueranmeldungen
- Steuererklärungen für Unternehmen und Gesellschafter
- Steuererklärungen für Privatpersonen
- Steuererklärungen für individuelle Zwecke wie z. B. Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärungen
Nach der Ermittlung der finanziellen Auswirkung der aktuellen Steuererklärung können Sie als mein Mandant die steuerlichen Folgelasten exakt kalkulieren. Darüber hinaus ermittele ich für Sie auch die zukünftig noch zu erwartenden nachträglichen Steuervorauszahlungen.
Steuerplanung
Den Blick auf Ihren Unternehmenserfolg gerichtet, versorge ich Sie mit Belastungsvergleichen und steuerlichen Planungsrechnungen. Laufende betriebswirtschaftliche Beratung, die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Liquiditätsplanungen usw. sind für mich selbstverständlich.
Standortsicherung, Unternehmensplanung, Festigung der Marktposition sowie Altersabsicherung gehören ebenso zum Umfang der laufenden Beratung wie Hilfe bei einer evtl. konzeptionellen Neuausrichtung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens.
Jahresabschlüsse
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist eine zeitnahe und mandantenorientierte Erstellung für mich selbstverständlich, so können z.B. Daten, die ein Mandant bereits selber erstellt oder vorbereitet hat, übernommen werden, so entfällt eine Doppelerfassung mit entsprechenden Fehlerquellen.
Gerade im Hinblick auf die Änderungen des Kreditwesengesetzes durch Basel II werden Bilanzen von Kreditinstituten immer häufiger in der Form einer sog. Raiting-Bilanz oder mit Plausibilitätsbeurteilung angefordert. Die Erstellung einer solchen Bilanz bzw. Plausibilitätsbeurteilung ist selbstverständlich auf Wunsch jederzeit möglich.
Auch biete ich meinen Mandanten auf Wunsch ein Pre-Raiting an, welches selbstverständlich auch eine Stärken- Schwächen-Analyse mit Lösungsansatz umfasst.